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Politische Gremien

Informationen zu Rats-/Ortsratsmitglieder und Ortsbürgermeister/innen finden Sie im Ratsinformationssystem.

Gemeinderat

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Der Gemeinderat setzt sich aus 34 Ratsfrauen und Ratsherren zusammen. Der hauptamtliche Bürgermeister gehört als stimmberechtigtes, 35. Ratsmitglied ebenfalls dazu.

Der Rat entscheidet in allen wichtigen Fragen, die die Gemeinde betreffen und überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. der Erlass des gesamten Ortsrechts, Bauleitplanung und wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde sowie haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten.

Die konstituierende Ratssitzung des neuen Rates fand am 04.11.2021 statt.

Es haben sich aktuell folgende Fraktionen und Gruppen gebildet

  • 12 CDU-Mitglieder
  •  9 SPD-Mitglieder und
    der Vertreter der Bürgerstimme Isernhagen (BSI) Heiko Weichert bilden die Gruppe SPD/ BSI“
  •  6 Mitglieder der Grünen und
    der Vertreter der PARTEI Oliver Schlue bilden die „Gruppe Grüne/ PARTEI“
  •  4 FDP-Mitglieder bilden die „FDP-Fraktion“
  • Einzelbewerber Matthias Kenzler.

 

Verwaltungsausschuss

Die vom Rat zu fassenden Beschlüsse bedürfen der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss, der aus dem Bürgermeister und acht Beigeordneten besteht. Er beschließt über diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung des Rates oder der Ortsräte bedürfen bzw. nicht in die Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters fallen.

Fachausschüsse

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse hat der Rat Fachausschüsse gebildet. In ihnen bereiten Ratsmitglieder sowie zugewählte Mitglieder die Entscheidungen von Rat, Verwaltungsausschuss und Bürgermeister vor. Die Zuständigkeiten hierfür sind in der Geschäftsordnung des Rates geregelt.

So befasst sich der Umwelt-, Klimaschutz- und Mobilitätsausschuss (UKMA) mit 9 Sitzen mit den Themen Verkehrsentwicklungsplanung, Detailpläne; Mobilität Straße und Schiene, Radverkehr, ÖPNV, Fluglärm, Umwelt/ Klimaschutz, Umweltrelevante Planungen und Verfahren Dritter, z.B. nach UVP Gesetz, BimSchG; sowie der Umsetzung des Klimaschutzaktionsprogrammes und der Förderung der Energiewende auf Gemeindeebene

Der Schul-, Bildungs- und Sportausschuss (SBSA) mit 9 Sitzen berät folgende Themen: Angelegenheiten der Schulverwaltung, (gesetzlich vorgeschriebener
Ausschuss nach § 110 des Nds. Schulgesetzes), Schulwegsicherung, Inklusion, Volkshochschule, Musikschulen, Büchereiwesen, Vereinswesen des Sports, Angelegenheiten der Gemeindepartnerschaften sowie Allgemeine Sportförderung und Sportpflege und Sportstättenbedarfsplanung.

Im Ausschuss für Soziales, Familie, Jugend und Senioren (SFJSA) mit 9 Sitzen werden folgende Bereiche behandelt:
Kinderbetreuung: Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Kinderspielkreise; Hort, Frühförderung, Angelegenheiten der kommunalen Jugendarbeit, Jugendfreizeiten, Jugendeinrichtungen, Förderung der Jugendverbände (§ 12 KJHG), Familie, Seniorenangelegenheiten, Lebensberatung, Sonstiges Vereinswesen, Gleichstellungsangelegenheiten, Soziales, Öffentliche Gesundheitspflege, Begegnungsstätten, Freizeitförderung, Planung von Spiel- und Bolzplätzen, Kunst-und Kultur, Heimatpflege, Archiv, Museen und Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs.

Im Wirtschafts-, Digital- und Finanzausschuss (WDFA) mit 9 Sitzen wird über folgende Themen beraten: Wirtschaftsförderung. Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde gem. § 136 ff NKomVG, Wirtschaftliche Beteiligungen, Zentrale Dienste, Digitales, Personalwesen, Finanz- und Haushaltspolitik, Mittelfristige Finanzplanung, Vorbereitung des Haushaltsplanes, Festsetzung der Steuerhebesätze, Betriebsabrechnungen öffentliche Einrichtungen sowie Mitwirkung bei der Festsetzung von Gebühren, Beiträgen und privatrechtlichen Entgelten, soweit nicht von untergeordneter finanzieller Bedeutung (Wertgrenze), Gewährung von Darlehn; Übernahme von Bürgschaften; Mitwirkung bei Verfügung über das Gemeindevermögen im Sinne von § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG; Ankauf von Grundstücken, Vermietung und Verpachtung von Gemeindevermögen; Rücklagenangelegenheiten; Rechnungslegung und Entlastung; Mitwirkung bei sonstigen Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen in allen Fachbereichen (Wertgrenze) und Rechnungsprüfung

Der Planungs-, Bau- und Liegenschaftsausschuss (PBLA) mit 9 Sitzen befasst sich mit den Themen Raumordnung, Landes-und Regionalplanung; Fachplanungen und Verfahren übergeordneter Behörden, z.B. Landschaftsrahmenplanung, Abfallwirtschaft; Raumbedeutsame Planungen von Nachbarkommunen; Gemeinde-und Dorfentwicklungsplanung, Städtebaulicher Rahmenplan, etc; Bauleitplanung sowie Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung; Städtebauliche Detailplanung; Sozialer Wohnungsbau und Fachpläne; (z.B. Schulentwicklungsplan, Gesamtsportstättenplan), Vorhaben und Maßnahmen von raumbedeutsamen Auswirkungen und Widmung und Einziehung von Straßen, Wegen und Plätzen; Bau und Unterhaltung der gemeindeeigenen Straßen, Wege, Brücken, Straßenbeleuchtung; Abwasserbeseitigung und Wasserbau; Unterhaltung von Gräben und Wasserläufen. Dem Ausbau der Kinderspielplätze sowie deren Unterhaltung, sofern nicht die Zuständigkeit der Ortsräte gegeben ist; Naherholung; Planung und Ausbau der öffentlichen Grün-, Sport- und Erholungsflächen; Bau und Unterhaltung von gemeindeeigenen Gebäuden und dazugehörigen baulichen Anlagen unter Beachtung energetischer und klimaschützender Aspekte, Bewirtschaftung der im Eigentum der Gemeinde befindlichen Gebäude nach den Regeln des neuen kommunalen Rechnungswesens (Doppik), Liegenschaftsverwaltung, Straßenreinigung und Winterdienst, Anlage, Unterhaltung und Pflege von Grünflächen/ Spielplätzen und dem Bestattungswesen

Im Feuerwehr, Katastrophenschutz, öffentliche Sicherheit und Integration (FKSI) mit 9 Sitzen werden folgende Bereiche beraten:
Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr (Organisation, Unterhaltung, Ausrüstung, Alarmierung); Brandschutz; Mitwirkung beim Katastrophenschutz; Rettungswesen im Gemeindegebiet; Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Verkehrsbehördliche Angelegenheiten, Integration; Angelegenheiten der Aussiedler und Asylbewerber (soweit eigener Wirkungskreis); Angelegenheiten nach BSHG (sofern eigener Wirkungskreis) und Obdachlosenangelegenheiten

Ortsräte

Die sieben Ortsräte der Ortschaften Altwarmbüchen, Kirchhorst, Neuwarmbüchen, Isernhagen F.B., H.B., K.B. und N.B. wahren die Belange der Ortschaft und wirken auf ihre gedeihliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde hin. Sie entscheiden, solange nicht die ausschließliche Zuständigkeit des Rates gegeben ist, über in der Ortschaft gelegene öffentliche Einrichtungen, Pflege des Ortsbildes, Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen der Ortschaft, Förderung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums der Ortschaft.

Sie sind außerdem in allen wichtigen Fragen, die in besonderer Weise die Ortschaft berühren, rechtzeitig zu hören, z. B. bei Investitionsvorhaben in der Ortschaft, Flächennutzungsplanänderungen, Errichtung bzw. Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen, Straßenbenennung, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von in der Ortschaft gelegenen Gemeindegrundvermögen. In allen Angelegenheiten, die die Ortschaft berühren, kann der Ortsrat außerdem Vorschläge machen, Anregungen geben und Bedenken erheben.