Seiteninhalt

Rechnungsprüfungsamt

Wenn Sie denken, dass das Rechnungsprüfungsamt (RPA) lediglich Rechnungen prüft, sollten Sie unbedingt weiterlesen!

Hier erfahren Sie Wissenswertes über die besondere Stellung und die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeinde Isernhagen.

Grundsätzliches

In kreisfreien Städten, großen selbständigen Städten und selbständigen Gemeinden (zu den letztgenannten gehört seit dem 01.01.2002 auch die Gemeinde Isernhagen) ist nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten.

Stellung

Dieses Amt hat innerhalb der Gemeindeverwaltung eine besondere Stellung, denn es ist dem Rat der Gemeinde unmittelbar unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich. Alle übrigen Ämter gehören zum Geschäftsbereich des Bürgermeisters. Bei der Durchführung seiner Aufgaben ist das RPA unabhängig und weisungsfrei.

Das RPA prüft und berät mit dem Ziel, dass die öffentlichen Mittel – letztlich die Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen – zielgerichtet und wirtschaftlich von der Verwaltung eingesetzt werden.

Aufgaben

Die wesentlichen Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sind gesetzlich vorgeschrieben.

Unsere Aufgaben sind:

  • die Prüfung des Jahresabschlusses
    Die Jahresrechnung spiegelt das finanzielle Ergebnis der Verwaltungstätigkeit eines Jahres wider. Das Resultat der Prüfung wird in einem Bericht festgehalten und mit der Stellungnahme des Bürgermeisters dem Rat vorgelegt, der dann über die Entlastung des Bürgermeisters beschließt.
  • Beratung und Gutachten
    Das RPA fungiert als kompetenter Partner und sachverständiger Gutachter für Rat und Verwaltung. Dabei begleitet es die Verwaltungsbereiche beratend. Es unterstützt sie im Hinblick auf ordnungsgemäße und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung.
  • Die ständige Überwachung der Gemeindekasse und die laufende Überprüfung der Kassenvorgänge
  • Prüfung von Vergaben und Verträgen
    Das RPA prüft anstehende Beschaffungen und Vertragsabschlüsse.

Neben der Ordnungsmäßigkeit werden vor allem Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns untersucht.

Weitere Aufgaben sind vom Rat der Gemeinde Isernhagen übertragen worden.

Eine detaillierte Darstellung der Aufgaben und Befugnisse finden Sie im 4. Abschnitt des 8. Teils des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (§§ 153 ff.) und in der vom Rat der Gemeinde Isernhagen beschlossenen Rechnungsprüfungsordnung.