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Bürgerservice

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Gemeindeentwicklung

Wesentliches Instrument der Gemeindeentwicklungplanung ist die Bauleitplanung.

Hierzu zählen der das ganze Gemeindegebiet umfassende Flächennutzungsplan und die für einzelne Teilbereiche aufgestellten Bebauungspläne.

Der Flächennutzungsplan stellt im großen Maßstab (1:10.000) die sich aus der beabsichtigten oder bereits vollzogenen städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung für die gesamte Gemeinde dar. Die Laufzeit eines Flächennutzungsplanes beträgt ca. 15 Jahre. Dann werden in der Regel die im Laufe der Zeit erfolgten Änderungen bzw. die geänderten städtebaulichen Zielsetzungen im Rahmen einer Neuaufstellung aufgenommen.

Die Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Im Maßstab 1 : 1000 ist hier die Bebaubarkeit der einzelnen Grundstücke mit Vorgaben insbesondere zu Art und Maß der Nutzung konkret bestimmt.

Die Aufstellung von Bebauungsplänen sowie Änderungen des Flächennutzungsplanes erfolgen nach rechtlichen Verfahren, die das Baugesetzbuch vorgibt. Neben den erforderlichen Beschlüssen von politischen Gremien der Gemeinde Isernhagen gibt es dabei auch für die Öffentlichkeit umfassende Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten.

Die wesentlichen Informationen zum Thema Bauleitplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung haben wir auf einem Informationsblatt zusammengestellt.

Über die Aktuellen Bauleitplanverfahren und deren wesentlichen Inhalte und Ziele sowie den Verfahrensstand halten wir Sie hier auf dem Laufenden.