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Freiflächen Photovoltaik

Kriterienkatalog zur Ermittlung der Eignung des Gemeindegebiets für die Freiflächen-Photovoltaik-Nutzung

Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer oder Investorinnen und Investoren, die überlegen, im Gemeindegebiet Freiflächen-PV-Anlagen ab einer Größe von ca. 2 ha zu errichten, können sich anhand dieses Kriterienkatalogs einen ersten Überblick darüber verschaffen, welche Restriktionen zu beachten sind. Beispielsweise aufgrund der Vorgaben der Regionalplanung ist eine Freiflächen-PV-Nutzung auf vielen Flächen von vornherein ausgeschlossen.
Der Kriterienkatalog ist als Richtschnur für politische Einzelfallentscheidungen über Anträge auf Aufstellung von Bauleitplänen für die Freiflächen-PV-Nutzung konzipiert und wurde am 11.05.2023 vom Rat beschlossen. Er berücksichtigt in erster Linie Belange, die für Flächen im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB relevant sind. Für den beplanten und unbeplanten Innenbereich ist er nur eingeschränkt anzuwenden.