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Lärmaktionsplan

Die Gemeinde Isernhagen ist gemäß § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.

Der Lärmaktionsplan erfasst die im Isernhagener Gemeindegebiet bestehenden Beeinträchtigungen durch die Hauptlärmquellen Straße, Fluglärm und Schiene. Aus der Bewertung des Ist-Zustandes werden innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Gemeinde Isernhagen Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen.

Die Erarbeitung nach den Mindestanforderungen des Landes Niedersachsen auf Grundlage eines Musteraktionsplanes erfolgte vor dem Hintergrund, dass auf kommunaler Ebene nur eine geringe Einflussnahme auf die Hauptlärmquellen Autobahnen, Fluglärm und Eisenbahnverkehr besteht. 

Auslegung des Lärmaktionsplanes zur Umsetzung der dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie

Bericht über die Informationsveranstaltung im März 2019 zum neuen Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde Isernhagen

Der Einladung zur Informationsveranstaltung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde Isernhagen sind rund 20 Isernhagener Bürgerinnen und Bürger gefolgt.

Nach einer Begrüßung und thematischen Einführung durch den Bürgermeister, Herrn Bogya, wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Isernhagen von der Firma Lärmkontor aus Hamburg vorgestellt.
Der Referent der Firma Lärmkontor, Herr Kurz, hatte bereits im Jahr 2011 den ersten Lärmaktionsplan der Gemeinde Isernhagen erstellt und stellte heraus, dass die Gemeinde Isernhagen seinerzeit eine der ersten Kommunen war, die einen Lärmaktionsplan erarbeitet hatte und dass das Bürgerschaftliche Engagement im Bereich Lärmschutz in Isernhagen sehr bemerkenswert ist.

Der Lärmaktionsplan betrachtet gemäß den Vorgaben von Bund und Land die großen Lärmquellen der Hauptverkehrsstraßen und des Flughafens. Die Lärmsituation in Isernhagen hat sich trotz der bereits vom Bund und Land durchgeführten Maßnahmen aktiven und passiven Schallschutzes in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Schwerpunkte der Lärmbelastung sind die besiedelten Bereiche entlang der Autobahnen BAB 7 und die Beeinträchtigungen durch Fluglärm, insbesondere in den Nachstunden. Die Maßnahmen einer Lärmreduzierung, die im Lärmaktionsplan der Gemeinde Isernhagen vorgeschlagen werden, richten sich dementsprechend an die Straßenbaulastträger und den Flughafen und die Aufsichtsbehörde des Flughafens.
Ziel der Veranstaltung war neben einer Vorstellung des Lärmaktionsplans die Aufnahme von Hinweisen und Anregungen der Isernhagener Bürgerinnen und Bürger in den Endbericht des Lärmaktionsplans als Abschluss des zu Jahresanfang durchgeführten Beteiligungsverfahrens von Öffentlichkeit und Behörden.
In diesem Rahmen wurde eine Vielzahl von Anregungen und Kritik an den übergeordneten Vorgaben zur Lärmaktionsplanung vorgetragen.

Kernforderungen bestanden in durchgehenden baulichen und verkehrstechnischen Verbesserungen an der BAB 7, der L 381 und den Kreisstraßen, effektiven Mitteln zur Verlagerung des Nachtflugverkehrs auf die Tageszeiten und einer erhöhen Einflussnahme über die Fluglärmschutzkommission, einer Verminderung der Lärmbelastung aus Schienenverkehr und einer Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere Anbindung der Bauerschaften an den ÖPNV und der Radverkehrsinfrastruktur.

Im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag und die Vorgaben des Landes zur Lärmaktionsplanung wurden von den Anwesenden eine Überarbeitung der Methodik der Lärmkartierung, eine gesamtheitliche Betrachtung der additiven Wirkung aller Lärmquellen, eine Verifizierung der Lärmkartierung durch Messungen und die Formulierung deutlicher Forderungen im Lärmaktionsplan angeregt. In diesem Rahmen ist es auch interessant, Erfahrungen aus anderen EU-Staaten zum Umgang mit dem Thema Lärmerfassung und -minderung zu berücksichtigen.

Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bei allen Teilnehmern für das Interesse und die eingebrachten Anregungen. Alle Hinweise werden von der Firma Lärmkontor nach Abwägung in den Endbericht des Lärmaktionsplans aufgenommen und nach Fertigstellung dem Iserhagener Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.

Elke Freytag, Umweltschutzbeauftragte

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