Seiteninhalt

Lärmaktionsplan

Die Gemeinde Isernhagen ist gemäß § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.

Die Erstellung und regelmäßige Fortschreibung von kommunalen Lärmaktionsplänen ist der EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49) festgelegt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Vermeidung und Reduzierung von Umgebungslärm. Hierzu sind in vorgegebenen Zeitfenstern Lärmkartierungen für zentrale Lärmquellen zu erstellen und Aktionspläne auszuarbeiten.

In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit gemäß § 47 c zur Erstellung der Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen und Großflughäfen beim Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim. Für die Lärmkartierung und seit 2015 auch für die Lärmaktionsplanung an den Schienenstrecken des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig. Die Mitteilung über die Informationen aus den Lärmkarten erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU).

Die Lärmkartierung findet in mehreren Stufen statt. Die aktuelle Lärmkartierung und die daraus folgende Lärmaktionsplanung wird mit der 4. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie bezeichnet.

Bei der Lärmkartierung sind die Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Aufkommen an Kraftfahrzeugen von jeweils mehr als sechs Millionen, die Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsauskommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und die Großflughäfen zu erfassen.
Isernhagen liegt im Einzugsbereich aller drei großen Lärmquellen.

Neben dem Einzugsbereich des Flughafens Hannover-Langenhagen und der Nähe zu der Eisenbahnstrecke Hannover-Celle zählen zu den Hauptverkehrsstraßen im Sinne des BImSchG die Autobahnen (Bundesautobahn 2 und Bundesautobahn 7) und die Landesstraße L 381 („Am Ortsfelde“ und „Burgwedeler Straße“).

Die Zuständigkeit für die Erstellung von Lärmaktionsplänen ist - mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung für die Bundeseisenbahnstrecken - den Kommunen zugeordnet.

Der erste Lärmaktionsplan der Gemeinde Isernhagen wurde im Jahr 2011/2012 erarbeitet und am 12.03.2012 vom Rat der Gemeinde Isernhagen beschlossen.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird der Lärmaktionsplan Isernhagen in Intervallen von fünf Jahren fortgeschrieben.

Nach Kenntnisnahme und Auslegungsbeschluss durch den Rat im Juni 2024 findet nun die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Öffentlichkeit in Form eines öffentlichen Auslegungsverfahrens statt.

Kein Ergebnis gefunden.




Kein Ergebnis gefunden.