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Naherholung

Allgemeines
Der Isernhägener Landschaftsraum liegt im Naturraum Hannoversche Moorgeest und ist geprägt durch eine stark landwirtschaftliche Nutzung. Insbesondere Äcker wechseln sich ab mit weniger werdenden Wiesen, Weiden und ab und zu einem kleinen Wald. Ausgeprägte Heckenstrukturen machen Isernhagen für viele zu einem lohnenden Ausflugsziel. Zwei Moore, die als solche kaum noch zu erkennen sind, sondern de facto wie Wald aussehen, befinden sich an der östlichen und südöstlichen Gemeindegrenze.

Aufgrund der großen Bedeutung für den Naturschutz und die Naherholung sind durch höhere Verwaltungseinheiten mindestens die Hälfte der Flächen der gesamten Gemeindefläche Isernhagens unter Landschaftsschutz-/Naturschutz nach dem Nieders. Naturschutz gestellt worden oder dienen im sog. Regionalen Raumordnungsprogramm, aus dem der Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelt wurde, bestimmten Aufgaben: z.B. als Vorsorgegebiete für Natur und Landschaft oder für Erholung.

D.h. die Gemeinde Isernhagen hält aufgrund der Gegebenheiten von Natur und Landschaft diese für die Allgemeinheit in der Region Hannover vor und ist beliebtes Ausflugsziel. 

Erholung in der Natur und Landschaft


Wer in der Gemeinde Isernhagen lebt oder dort unterwegs ist, findet für die Erholung in Natur und Landschaft ein vielfältiges und reizvolles Angebot.

Zu Fuß

Die freie Landschaft ist auf Straße und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung allen gestattet (§ 59 Bundesnaturschutzgesetz). Einschränkungen des Betretungsrechtes bestehen zum Schutz von Privateigentum und zum Schutz von empfindlichen Lebensräumen. Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder. In Niedersachsen regelt das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, dass Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird, Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit nicht betreten werden dürfen.

Das Betreten der freien Landschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.

Wer die besonders schönen und wertvollen Landschaftsräume kennen lernen möchte, findet weitere Informationen unter dem Link Schutzgebiete.

Mit dem Fahrrad

Radfahrern bietet die Gemeinde Isernhagen umfangreiche Angebote zum Erkunden der Ortsteile und der freien Landschaft. Zur besseren Orientierung wurden die Hauptverbindungsrouten mit Schildern gekennzeichnet.

Mit dem Hund

Für die Erholung mit Hund bestehen die gleichen Angebote wie zu Fuß und mit dem Fahrrad. Zum Schutz der Umgebung dürfen Hunde ganzjährig nicht streunen oder wildern. In der Brut- und Setzzeit, dies ist die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli eines jeden Jahres sind Hunde an der Leine zu führen. Die Regelung gilt für alle Hunde, da es nicht um den Gehorsam des Tieres oder einen möglichen Jagdtrieb geht, sondern um die Störung, die für Wildtiere von einem potenziellen Feind ausgeht, der sich dem Aufzuchtbereich nähert.

Der grüne Ring

GrueneRing
GrueneRing

Der Grüne Ring erschließt die offenen Landschaftsräume am Stadtrand von Hannover mit einem für Fußgänger und Radfahrer nutzbaren Rundweg.
Auf insgesamt 160 Kilometern Länge erwarten den Erholungssuchenden lohnenswerte Touren voller landschaftlicher Reize und Sehenswürdigkeiten. Der Streckenverlauf wird durch blau gestrichene Objekte gekennzeichnet. Der Grüne Ring besteht aus dem Basisring, drei Umlandschleifen und einer Innenschleife.

Der Teilabschnitt auf Isernhagener Gemeindegebiet führt vom Altwarmbüchener See über die Tonkuhle, den Basselthof mit einem Teilstück des alten Postweges Hannover-Celle und den Wiesenbach Richtung Isernhagen-Süd.

Der Grüne Ring