


























































































































Schutzgebiete
Innerhalb der Gemeinde Isernhagen befinden sich viele für Natur und Landschaft wertvolle Bereiche, die einen wichtigen Bestandteil der Attraktivität einer dörflichen Gemeinde zwischen „Stadt und Natur“ präsentieren.
Zur rechtlichen Sicherung und zur Weiterentwicklung besonders wertvoller Bereiche können Teile von Natur und Landschaft unter Schutz gestellt werden.
Die Unterschutzstellung erfolgt nicht durch die Gemeinde Isernhagen selbst, sondern je nach Schutzgebietskategorie durch das Land Niedersachsen oder die Region Hannover in ihrer Funktion als Untere Naturschutzbehörde.
Die Ausweisung des jeweiligen Schutzgebietes wird im Wesentlichen durch den Schutzgegenstand und den Schutzzweck bestimmt. In der jeweiligen Schutzgebietsverordnung sind die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote und soweit erforderlich, die Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgeschrieben.
Etwa 60 % der Fläche der Gemeinde Isernhagen sind als Schutzgebiete ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um ein Naturschutzgebiet im Altwarmbüchener Moor, das zudem Teil des europäischen Natura-2000-Netzes (FFH-Gebiet) ist und um sechs Landschaftsschutzgebiete.
Naturschutzgebiete
(1) Naturschutzgebiete sind nach § 23, Abs. 1 rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Bei dem Naturschutzgebiet in Isernhagen handelt es sich um das Naturschutzgebiet NSG – HA- 44 Altwarmbüchener Moor.
Weitere Informationen bietet die Homepage der Region Hannover unter www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt/Naturschutz/Übersicht-der-Schutzgebiete/Naturschutzgebiete.
Das Altwarmbüchener Moor ist Bestandteil des FFH-Gebietes 328 "Altwarmbüchener Moor". Weitere Informationen zum FFH-Gebiet sind auf der Seite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz unter http://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/natura_2000/46063.html zu finden.
Landschaftsschutzgebiete
Nach § 26, Abs. 1 sind Landschaftsschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
In einem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Die Verbote, Freistellungen und Erlaubnisvorbehalte sind in der jeweiligen Verordnung festgeschrieben.
In der Gemeinde Isernhagen befinden sich die z.T. gemeindeübergreifenden Landschaftsschutzgebiete LSG-H 11 „Obere Wietze“, LSG-H 12 „Wietzetal“, LSG-H 19 „Altwarmbüchener Moor – Ahltener Wald“, LSG-H 45 „Hahle“, LSG-H 46 „Oldhorster Moor“, LSG-H 65 „Heisterholz“.
Für das Landschaftsschutzgebiet LSG-H 11 „Obere Wietze“ führt die Region Hannover derzeit ein Neuausweisungsverfahren durch. Hierbei wird die vorhandene Schutzgebietsverordnung und damit in Teilen die Schutzgebietsabgrenzung überarbeitet. Eine öffentliche Auslegung der Unterlagen ist für das Jahr 2013 vorgesehen.
Die Landschaftsschutzgebietsverordnungen können auf der Homepage der Region Hannover unter http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt/Naturschutz/Übersicht-der Schutzgebiete/Landschaftsschutzgebiete eingesehen werden.