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Abnahme von Wesenstests Zulassung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
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30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Region Hannover VCard
Vahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
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Telefax: +49 511616-23453
E-Mail:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz VCard
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Telefon: +49 5111200
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.m­l.­nie­der­sach­sen.de

Allgemeine Informationen

Personen, die den Wesenstest abnehmen, bedürfen nach § 13 Absatz 1 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der vorherigen Zulassung.

§ 13 Absatz 1 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer
  • :3 Monate
    § 13 Absatz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)