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Hundesteuer Festsetzung
Ansprechpartner/in
| Frau S. Siemering | |
| Steuern (Haushalt und Finanzen)Rathaus Bothfelder Straße 29 30916 Isernhagen Telefon: 0511 6153-2210 E-Mail: steuerabteilung@isernhagen.deE-Mail: sylvia.siemering@isernhagen.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
Wenn Sie Ihren Hund anmelden:
- Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
- Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:
-
Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
- Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
- Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
- der Hund verstorben ist.
- Sie halten den Hund nicht weiterhin.
Welche Gebühren fallen an?
Die Hundesteuer beträgt bei der Gemeinde Isernhagen (Stand 2018) für den
1. Hund 108,00 € und für den 2. Hund 180,00 €
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.