Inhaltsbereich

Kulturförderung in Isernhagen

zuklappenAnsprechpartner/in
Schulen, Kultur und Sport
Amt für Jugend, Bildung und SportRathaus Nebengebäude 2
Bothfelder Straße 23
30916 Isernhagen (Eingang gegenüber Reweparkplatz)
Telefon: +49 511 6153-4010
Telefax: +49 511 6153-4840
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.i­sern­ha­gen.­de/


Angaben zur Barrierefreiheit:
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Kulturelle Förderung in Isernhagen Am 01.01.2025 ist die Kulturförderrichtlinie der Gemeinde Isernhagen in Kraft getreten. Der Gemeinderat hatte diese zuvor im Dezember 2024 beschlossen, um eine gerechte und transparente Fördergrundlage zur Stärkung des kulturellen Gemeinwesens zu schaffen. Nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinie vergibt die Gemeinde Isernhagen künftig Zuwendungen für kulturelle Projekt- und Vertragsförderungen. Als Projektförderungen gelten einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte kulturelle Vorhaben. Bei Vertragsförderungen handelt es sich um längerfristige, vertraglich vereinbarte kulturelle Maßnahmen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Zu dem Zweck steht auf der Internetseite der Gemeinde Isernhagen im Bereich Online-Services ein Antragsformular zur Verfügung. Zuwendungsanträge können grundsätzlich bis zum 29.04. des laufenden Jahres gestellt werden. Später eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Voraussetzungen für eine Antragstellung können der Kulturförderrichtlinie entnommen werden. Diese finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Isernhagen.