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Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
39 - Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen VCard
Gradestr. 20
30163 Hannover
Telefon: 051161622095
Telefax: 0511616-22826
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/Le­ben-in-der-Re­gion-Han­no­ver­/­Ge­sund­heit/­Ve­te­ri­när­we­senÖffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Region Hannover VCard
Vahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Telefon: +49 511616-23400
Telefax: +49 511616-23453
E-Mail:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz VCard
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Telefon: +49 5111200
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.m­l.­nie­der­sach­sen.de

Allgemeine Informationen

Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser. Für Antragstellende anderer Bundesländer liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Unterlagen, aus denen sich die Eignung zur Abnahme von Sachkundeprüfungen ergibt
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer XVII.1 an.

Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer
  • :3 Monate
    § 3 Absatz 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)