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Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen in Form einer Beratung in Anspruch nehmen (Altenhilfe)

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. Kampers
SeniorenangelegenheitenRathaus
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Telefon: 0511 6153-2515
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:

  • Beratung in allen Lebensfragen,
  • Aufzeigen von Hilfsangeboten,
  • Angebote in der Ehrenamtsarbeit,
  • Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung,
  • Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung,
  • Information über Seniorenangeboten in den Begegnungsstätten.
Verfahrensablauf

Beratungstermin vereinbaren

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erteilt der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt).

Zuständige Stelle

Auskünfte erteilt der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt).

Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Hilfe in anderen Lebenslagen kann bestehen, wenn der Antragsteller insbesondere

●   die Kosten nicht aus eigenen Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, aufbringen kann und

●   seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unter Beachtung der (sozial)datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind für die jeweilige Hilfeart ggf. erforderlich:

  • Sozialhilfeantrag (zur entsprechenden Leistung)
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Nachweis über Bankverbindung

Bei der  Übernahme von Bestattungskosten sind zusätzlich mindestens vorzulegen:

  • Sterbeurkunde
  • Kostennachweise über die Bestattung vom Sterbeinstitut und der Friedhofsverwaltung

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an

Welche Fristen muss ich beachten?

Einzelfallabhängig