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Wilden Müll melden

zuklappenAnsprechpartner/in
Baubetriebshof
Amt für Gebäudewirtschaft und LiegenschaftsunterhaltungBaubetriebshof
Am Moorgraben 7
30916 Isernhagen
Telefon: 0511 6153-4710
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.i­sern­ha­gen.­de/


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

öffentliche Sicherheit
Ordnungs- und SozialamtRathaus
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Telefon: 0511 6153-0
Telefax: +49 511 6153-4832
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.i­sern­ha­gen.­de/


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Behörden
Abfallwirtschaftsbetrieb Region Hannover (aha)Karl-Wiechert-Allee 60 C
30625 Hannover
Telefon: 0511 9911-30895
Telefax: 0511 9911-30895
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.aha-re­gion.de

 
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
36.26 - Team Abfall VCard
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
E-Mail:
Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) VCard
Karl-Wiechert-Allee 60 C
30625 Hannover
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.aha-re­gion.deÖffnungszeiten:
Montag 07:00 - 16:30 Uhr
Dienstag 07:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 07:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag 07:00 - 16:30 Uhr
Freitag 07:00 - 15:00 Uhr

Allgemeine Informationen

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Verfahrensablauf

„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an Ihre Abfallbehörde.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Beschreibung des Fundortes

gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben