Herkulesstaude - Bärenklau
Nach der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes aus dem Jahr 2010 sind sogenannte „invasive“, d.h. überhandnehmende Arten, zurückzudrängen. Hintergrund ist der Schutz von Ökosystemen und deren heimischen Tier-und Pflanzenarten.
Zu den invasiven Arten zählen viele neu eingewanderte Pflanzen, die sogenannten „Neophyten“, mit denen nichteinheimische, in den letzten Jahren oder Jahrzehnten eingewanderte Pflanzenarten bezeichnet werden.
Mit diesen Pflanzenarten gibt es häufig Probleme, da sie (ähnlich wie eingewanderte Tierarten) negative Auswirkungen auf die heimische Pflanzen- und Tierwelt haben können. Mögliche Negativauswirkungen bestehen in einer starken Ausbreitung, weil es hierzulande zu wenig natürliche Konkurrenten für die Pflanzen gibt. Dies kann dazu führen, dass seltene oder empfindliche Arten zurückgedrängt werden.
Besonders problematisch ist die Ausbreitung von Neophyten, wenn diese gesundheitsgefährdende Eigenschaften haben.
Dies gilt beispielsweise für die aus dem Kaukasus stammende Herkulesstaude, die insbesondere unter dem Einfluss von Sonnenlicht starke Hautreizungen und Verbrennungen erzeugen kann.
In Isernhagen gibt es per Ratsbeschluss ein Verbot, auf kommunalen Flächen chemische Pflanzenschutzmittel einzusetzen. Daher müssen die invasiven Arten per Hand entfernt werden. Dies ist derzeit nur dank des Einsatzes ehrenamtlicher Naturschützer, insbesondere des NABU Isernhagen-Burgwedel und der FÖJ-ler (Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung im Rahmen des Freiwilligen Ökologischen Jahres) möglich.
Von besonderer Bedeutung für die heimische Tier- und Pflanzenwelt ist es, dass Pflanzen aus Hausgärten nicht in die Umgebung (z.B. über unzulässig entsorgten Grünschnitt oder Gartenabfälle) gelangen.