Ablauf von Ruhefristen bei Wahlgräbern auf den Friedhöfen der Gemeinde Isernhagen
Für das Erdwahlgrab IX-042+043 auf dem Friedhof Altwarmbüchen-Alt ist die 25jährige Ruhezeit abgelaufen.
Es besteht Anspruch auf Verlängerung der Nutzungszeiten.
Gem. § 20 (6) der Friedhofssatzung der Gemeinde Isernhagen wird dieses Grab hiermit aufgerufen. Nach Ablauf von drei Monaten, vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung, wird dieses Erdwahlgrab eingeebnet.
Sollten die auf dem Grab gesetzten Grabsteine oder der Pflanzenbestand nicht innerhalb der o.g. Frist entfernt sein, fallen diese gem. §31 und § 39 der Friedhofssatzung der Gemeinde Isernhagen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Gemeinde Isernhagen.