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Bürgerservice

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Flächennutzungsplan


Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.

Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.

Flächennutzungsplan der Gemeinde Isernhagen

Der Flächennutzungsplan im Maßstab 1: 10.000 gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Er wird auch vorbereitender Bauleitplan genannt, weil seine Regelungen anders als bei einem Bebauungsplan nicht unmittelbar in das Bodenrecht eingreifen. 

Wie der Name schon sagt, stellt der Flächennutzungsplan in erster Linie Nutzungen der unterschiedlichen Bereiche dar: Bauflächen (unterschieden nach Wohnbau-, Misch-, Gewerbe-, Sonderbaufläche, usw.) ebenso wie Wald- und Wasserflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft. Auch Verkehrsflächen sind enthalten, jedenfalls zumindest das klassifizierte Straßennetz und – falls vorhanden – Bahnstrecken und Kanäle. Außerdem enthält der Plan Symbole für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Schulen, Kitas, Spielplätze, Kirchen, Feuerwehren, etc). Darüber hinaus sind viele weitere Darstellungen möglich.

Der Flächennutzungsplan stellt immer eine Verknüpfung von Ist-Zustand mit Zukunftszielen dar. Die Darstellungen übergeordneter Fachplanungen – zum Beispiel des Regionalen Raumordnungsprogramms – müssen beim „F-Plan“ von der Gemeinde berücksichtigt werden. Wichtig ist auch, dass alle Bebauungspläne aus seinen Darstellungen entwickelt werden müssen. Wegen dieses Entwicklungsgebots des Baugesetzbuchs muss der Flächennutzungspläne auch ständig für Teilbereiche geändert werden. Für den im Jahr 2000 neu aufgestellten „F-Plan“ der Gemeinde Isernhagen ist zur Zeit bereits die 35. Änderung im Verfahren. 

Beachten Sie bitte auch die Informationen zu laufenden Verfahren unter Aktuelle Bauleitplanung

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Formulare