Straßenreinigungsgebühren
Straßenreinigungsgebühren
Gebühreninformation
Die Straßenreinigungsgebühr wird als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der „öffentlichen Einrichtung - Straßenreinigung" erhoben. Sie wird von den Grundstückseigentümern erhoben, deren Grundstücke an den von der Gemeinde zu reinigenden Straßen, Wegen und Plätzen angrenzen oder durch sie erschlossen werden.
Die Eigentümer entrichten die Gebühr somit nicht grundsätzlich für den Reinigungsumfang direkt vor dem eigenen Grundstück, sondern sie beteiligen sich allgemein an den Gesamtkosten der Straßenreinigung in der ganzen Gemeinde Isernhagen.
Für die Benutzung dieser Einrichtung erhebt die Gemeinde Isernhagen eine Straßenreinigungsgebühr.
Diese Gebühren betragen ab 01.01.23
1,46 €/lfd. Meter Grundstückfront in der Reinigungsklasse Straßenreinigung S 1
0,00 €/lfd. Meter Grundstücksfront in der Reinigungsklasse Winterdienst W 1
0,00 €/lfd. Meter Grundstücksfront in der Reinigungsklasse Winterdienst W 2
0,00 €/lfd. Meter Grundstücksfront in der Reinigungsklasse Winterdienst W 3
Aufgrund eines aktuellen Gerichtsurteils werden für die Leistungen im Winterdienst keine Gebühren mehr erhoben. Eine gleichmäßige Kostenbeteiligung aller Grundstückseigentümer erfolgt über die Grundsteuer.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 495 % auf 510% anzuheben.
Reinigung der Gehwege
Die Reinigungspflicht für Geh- und Radwege einschließlich des Winterdienstes
innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümern der angrenzenden
Grundstücke. Die Reinigungspflicht obliegt auch dann, wenn Grundstücke durch
einen Straßengraben, eine Grünanlage, eine Stützmauer, eine Böschung, einen
Trenn-, Seiten- oder Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher Weise von dem Geh- und
Radweg getrennt sind.
Der Rat der Gemeinde Isernhagen hat die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger beschlossen.