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Bürgerservice

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Stellplatz auf dem Grundstück

Am 17.11.2022 hat der Rat der Gemeinde Isernhagen eine Satzung über die erforderliche Anzahl an Stellplätzen für Kraftfahrzeuge beschlossen. Die Satzung ist am Tag nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Region am 13.01.2023 in Kraft getreten.

Worum geht es?
Die Stellplatzsatzung regelt in welcher Anzahl Stellplätze für Kraftfahrzeuge im Rahmen eines Bauvorhabens mit Wohnnutzung errichtet werden müssen. Ziel der Satzung ist, dass der öffentliche Straßenraum von ruhendem Verkehr und Parksuchverkehr entlastet wird, indem bei Errichtung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden die erforderlichen Stellplätze auf den jeweiligen Baugrundstücken geschaffen werden.

Für wen?
Die Stellplatzsatzung greift nicht nachträglich in den Bestand ein und ist deshalb für Eigentümer/innen von Bestandsgebäuden zunächst nicht relevant. Für zukünftige Bauherren und beauftragte Planer/innen und Architekt/innen ist die Satzung einzuhalten. Im Rahmen der Baugenehmigung muss der Stellplatznachweis auf Grundlage der Zahlen der Stellplatzsatzung erbracht werden. Die Satzung ist für alle Neubauvorhaben relevant aber auch bei Erweiterungen und Änderungen von Wohngebäuden, insofern sich die Anzahl der Wohneinheiten erhöht und ein Stellplatznachweis erforderlich wird.

Wo gibt es Informationen?
In der Stellplatzsatzung mit Anlage des Geltungsbereiches.

Weitere Informationen zur Berechnung und zu typischen Anwendungsfällen gibt es in der Handreichung zur Stellplatzsatzung. Bei weiteren Fragen, berät Sie die Planungsabteilung der Gemeinde.