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Reisepass Ausstellung für Vielreisende
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Sie sollten diese Unterlagen mitbringen:
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z.B. Bescheinigung des Arbeitsgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder
- Geburtsurkunde
- bei verheirateten Heiratsurkunde
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Rechtsgrundlage
Gebühren
- Gebühr: 59,50 Euro
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr: 92,00 Euro
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Fachlich freigegeben am
02.12.2013