Abwassergebühr Festsetzung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Abwassergebühren
Die Gebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung gelangt.
Die Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 m³ Abwasser.
Weitere Erläuterungen und Ausnahmen sind in § 12a der Entwässerungsabgabensatzung geregelt.
Die Gebühr für Niederschlagswasser, das in die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung gelangt, wird nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche (einschließlich Betondecken, bituminöser Decken, Pflasterungen und Plattenbelägen) bemessen.
Weitere Erläuterungen und Ausnahmen sind in § 12b der Entwässerungsabgabensatzung geregelt.
Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Abwasser ab 01.01.23 2,55 € (wird durch den Wasserverband Nordhannover erhoben)..
Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab 01.01.23 0,21 €.
Formulare
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.