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Bürgerservice

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Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen


In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

Ihr Personalausweis abläuft,

  • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Sie in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Sie sollten diese Unterlagen mitbringen:

  • aktuelles biometrietaugliche Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten die Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten - bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Gebühren Pesonalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung"

  • Gebühr: 37,00 €
    Antragsteller ab 24 Jahre
  • Gebühr 30,00 €
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranalssung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat
  • Gebühr: 22,80 €
    Antragsteller unter 24 Jahre
  • Gebühr: 13,00 €
    Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit / bei der nicht zuständigen Stelle

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

Rechtsgrundlage

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.