Standfestigkeitsprüfung Grabmale
Grabstein-/ Standfestigkeitskontrollen auf allen kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Isernhagen ab der 22. KW
Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Gemeinde Isernhagen verpflichtet, alle Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen regelmäßig auf versteckte Mängel zu überprüfen. Die erforderliche Standfestigkeit ist gegeben, wenn das Grabmal unter Beachtung der gegebenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite mit einer max. Kraft von 30 kg (normale horizontale Armkraft) belastet werden kann und dabei keinerlei Schwankungen aufweist.
Frost, starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume u.ä. können die Standfestigkeit der Grabmale beeinträchtigen.
Die Stelle für Friedhofsangelegenheiten wird ab dem 01.06.2023 diese ”Druckprüfungen” entsprechend den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften durchführen. Dazu wird ein Gerät, der sogenannte Kipp-Tester, eingesetzt, der die Standfestigkeit der Grabmale überprüft.
Alle Nutzungsberechtigten und somit Verantwortlichen einer Grabstätte sind nach der Friedhofsatzung der Gemeinde Isernhagen gemäß §38 Abs.3 für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen verursacht wird.