Heizkostenzuschuss für Pellets, Heizöl, Flüssiggas & Co
Antragstellung möglich
Für Gas- und Fernwärmekunden gibt es seit dem 1. März 2023 die Energiepreisbremse. Nun entlastet der Staat auch Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Dazu zählen zum Beispiel Pellets, Heizöl und Flüssiggas. Berechtigte können einen Antrag stellen. Die Antragsstellung soll bis 20. Oktober 2023 möglich sein.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:
Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass sich Ihr Preis im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau des Jahres 2021 mehr als verdoppelt hat.
Dafür müssen Sie Rechnungen aus dem Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 vorlegen.
Die errechnete Erstattung muss mindestens 100 Euro betragen, damit es zu einer Auszahlung kommt. Maximal werden 2.000 Euro pro Haushalt erstattet.
Über das zentrale Antragsportal serviceportal.hamburg.de können Sie den Antrag online stellen. Beachten Sie: Hierzu müssen Sie im ersten Schritt über den bereitgestellten Rechner ermitteln lassen, ob Sie antragsberechtigt sind. Fällt das Ergebnis positiv aus, können Sie im zweiten Schritt den Antrag stellen.
Für Einzelfälle soll es die Möglichkeit geben, den Antrag schriftlich zu stellen.
Bitten Sie Familie, Freunde oder Bekannte Ihnen beim Ausfüllen des Antrags zu helfen, wenn Sie Unterstützung benötigen. Können diese bei der Antragstellung nicht behilflich sein, wird auch über die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, DRK, Diakonie, Landesverband der jüdischen Gemeinden, Paritätischer Wohlfahrtsverband) eine Unterstützung angeboten werden. Die Beteiligten werden sicherstellen, dass alle Berechtigten einen Antrag stellen können – egal, ob mit oder ohne Hilfe.
Voraussetzungen, um den Zuschuss zu erhalten
Einen Zuschuss gibt es für den zurückliegenden Einkauf von Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
Der Preis für die Beschaffung der Energieträger muss sich im Kalenderjahr 2022 mindestens verdoppelt haben.
Sie müssen die Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen.
Sind die Preise mehr als doppelt so hoch, übernimmt der Staat 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Kosten. Damit Sie förderberechtigt sind, muss der Förderbetrag 100 Euro überschreiten. Die maximale Förderung beträgt 2.000 Euro pro Privathaushalt.
Fragen und Antworten zu Hilfen für Öl- und Pelletskunden finden Sie: