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26.05.2023

Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2/084 »Zentrum« 2. Änderung, Ortschaft Altwarmbüchen

Die nachfolgende Bekanntmachung erfolgt nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der aktuell gültigen Fassung.

Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Isernhagen hat in seiner Sitzung am 08.05.2023 beschlossen, den Entwurf und die zugehörige Begründung des Bebauungsplanes Nr. 2/084 „Zentrum“, 2. Änderung, Ortschaft Altwarmbüchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, auszulegen.

Ziel und Zweck der Planung
Mit einer Einschränkung der zulässigen Nutzungen im Kerngebiet soll negativen städtebauliche Wirkungen auf das Zentrum vorgebeugt werden. Dieses Problem wird durch flächenintensive Tankstellen und auch durch Vergnügungsstätten ausgelöst, so dass diese aus städtebaulichen Gründen zukünftig ausgeschlossen werden sollen. Damit wird auch eine Angleichung der zulässigen Nutzungen an den angrenzenden Bebauungsplan 2/206 „Nahversorger/Kirche“ erreicht.

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist ca. 1 ha groß und wird im untenstehenden Plan dargestellt. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist aus der Planzeichnung zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/084 „Zentrum“, 2. Änderung mit der Begründung wird in der Zeit vom 30. Mai bis einschließlich 30. Juni 2023 im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme und Erläuterung im Bau- und Planungsamt (hier: Planungsabteilung) der Gemeinde Isernhagen, Bothfelder Str. 33, 3. OG, Zi.-Nr. 320 während der Öffnungszeiten des Amtes (Mo bis Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Do 14.00 bis 18.00 Uhr) sowie nach Vereinbarung bereit gehalten.

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, gerne auch per E-Mail an bauleitplanung@isernhagen.de, abgegeben werden.

Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Isernhagen
Bau- und Planungsamt
Der Bürgermeister