Aufstellung der Örtlichen Bauvorschrift »Großhorst«, Ortschaft Isernhagen Kirchhorst
Gemäß § 84 Abs. 4 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) gelten die Vorschriften für das Verfahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend bei der Aufstellung Örtlicher Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO.
Die nachfolgende Bekanntmachung erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB sowie des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung.
Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Isernhagen hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zu der Örtlichen Bauvorschrift „Großhorst“, Ortschaft Isernhagen Kirchhorst, gefasst.
Ziel- und Zweck der Planung
Mit der Örtlichen Bauvorschrift soll der historische Kern Großhorsts in Bezug auf das Ortsbild und den historischen Charakter der vorhandenen Bausubstanz erhalten und geschützt werden. Um dieses Ziel umzusetzen und bei Neu- oder Umbauten, sowie Abriss und Neubau von Gebäuden, Einfluss auf die Gestaltung der Gebäude nehmen zu können, ist die Aufstellung einer Örtlichen Bauvorschrift notwendig.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschrift umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Kirchhorst, westlich der „Steller Straße“, nördlich der Straße „Großhorst“ und südlich der Straße „Grashöfe“. Im westlichen Teil bildet das Flurstück 6/7, Flur 4, Gemarkung Kirchhorst den Abschluss des Geltungsbereichs.
Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Geltungsbereich zu entnehmen.
Gemeinde Isernhagen
Bau- und Planungsamt
Der Bürgermeister