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18.11.2023

Bebauungsplan Nr. 2/084 "Zentrum" 2. Änderung, Ortschaft Altwarmbüchen

Der Rat der Gemeinde Isernhagen hat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/084 „Zentrum“, Ortschaft Altwarmbüchen, in seiner Sitzung am 28.09.2023 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Bekanntmachung darüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 27 für die Region Hannover am 02.11.2023. Der Bebauungsplan ist damit am 02.11.2023 in Kraft getreten.

Mit einer Einschränkung der zulässigen Nutzungen im Kerngebiet soll negativen städtebaulichen Wirkungen auf das Zentrum vorgebeugt werden. Dieses Problem wird durch flächenintensive Tankstellen und auch durch Vergnügungsstätten ausgelöst, so dass diese aus städtebaulichen Gründen zukünftig ausgeschlossen werden sollen. Damit wird auch eine Angleichung der zulässigen Nutzungen an den angrenzenden Bebauungsplan 2/206 „Nahversorger/Kirche“ erreicht.

Der ca. 0,3 ha große Geltungsbereich wird begrenzt im Westen (Flurstück 40/17) und Süden (40/26 und 40/29) durch die Stettiner Straße, im Osten durch den Marktplatz (35/27, 40/39, 40/40, 40/42 und 40/29) und im Norden durch die Bothfelder Straße (151/4). Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Altwarmbüchen, Flur 2.

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Die Satzung mit der Begründung wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Gemeindeverwaltung Isernhagen, Ortschaft Altwarmbüchen, Bau- und Planungsamt, -Planungsabteilung-, Bothfelder Straße 33, unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Gemeinde Isernhagen
Bau- und Planungsamt
Der Bürgermeister