Wahlbekanntmachung Nr. 3
für die Kommunalwahlen am 13. September 2026 und eventueller Stichwahl am 27.09.2026 in der Gemeinde Isernhagen
Aufforderung Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vorzuschlagen
Das Wahlgebiet der Gemeinde Isernhagen wird zu den diesjährigen Kommunalwahlen voraussichtlich in 25 Wahlbezirke und 10 bzw. 4 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für diese Wahlbezirke müssen Wahlvorsteherinnen, Wahlvorsteher, Schriftführerinnen, Schriftführer, Beisitzerinnen und Beisitzer berufen werden.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der derzeit geltenden Fassung werden die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen hiermit aufgefordert, für jeden Wahlbezirk Wahlberechtigte vorzuschlagen, die als ehrenamtlich Tätige in die Wahlvorstände berufen werden können.
Die Vorschläge sind bis zum 30.04.2026 bei der
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Gemeinde Isernhagen |
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Ordnungs- und Sozialamt |
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Bothfelder Str. 29 |
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30916 Isernhagen |
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Email: wahlhelfende@isernhagen.de |
schriftlich einzureichen.
Wahlberechtigte, die sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zur Verfügung stellen möchten, können sich ab sofort unter der o. g. Adresse oder unter der Telefonnummer 0511/6153-3211 melden.
Die Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme des Ehrenamtes ist jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes verpflichtet. Das Ehrenamt darf gemäß § 13 Abs. 3 NKWG nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.
Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können gemäß § 13 Abs. 2 NKWG ein Wahlehrenamt nicht innehaben
Isernhagen, 11.02.2026
GEMEINDE ISERNHAGEN
Der Gemeindewahlleiter
Schuster
