Mit Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung Nr. 5 am 02.05.2026 in der Gemeindezeitung „Blick in unsere Gemeinde“ und der Homepage der Gemeinde Isernhagen wird auf Grund des Beschlusses des Niedersächsischen Landtages vom 28.04.2026 zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes wie folgt geändert:
Änderung der Einreichungsfrist (neu)
Die Wahlvorschläge für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters müssen spätestens am
Montag, den 06. Juli 2026, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist)
Bei der Gemeindewahlleitung der Gemeinde Isernhagen, Bothfelder Straße 29, 30916 Isernhagen eingegangen sein. Bei der vorgenannten Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d.h. später eingehende Direktwahlvorschläge sind vom Gemeindewahlausschuss als unzulässig zurückzuweisen (§ 28 NKWG).
Bitte beachten Sie, dass alle notwendigen Unterlagen schriftlich und im Original einzureichen sind (§ 21 NKWG). Eine elektronische oder textliche Vorlage oder aber eine Vorlage von Ablichtungen (Kopien, Fotografien, o.ä.) genügen ausdrücklich nicht.
Im Übrigen behält die Öffentliche Wahlbekanntmachung Nr. 5 weiterhin Gültigkeit.
Isernhagen, 06.05.2026
GEMEINDE ISERNHAGEN
Der Gemeindewahlleiter
Schuster
