Räumen und Streuen vor dem eigenen Grundstück
Alle Grundstückseigentümer/innen sind verpflichtet, die öffentlichen Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Diese Aufgabe kann auch an eine andere Person oder Firma übertragen werden.
Wann muss geräumt werden?
Werktags: ab 07:00 Uhr
Sonn- und Feiertags: ab 08:00 Uhr
Der Winterdienst ist bis 22:00 Uhr sicherzustellen.
Wie viel muss geräumt werden?
Gehwege: mindestens 1,50 m Breite entlang des eigenen Grundstücks.
Wenn kein Gehweg vorhanden ist: Ein Streifen von 1,50 m Breite neben der Fahrbahn oder – falls kein Seitenstreifen vorhanden ist – am äußeren Fahrbahnrand.
Straßen, Wege und Plätze ohne gemeindlichen Winterdienst: Hier müssen zusätzlich die Fahrbahnen bis zur Mitte geräumt werden, bei Eckgrundstücken bis zum Schnittpunkt der Mittellinien.
Wohin mit dem Schnee?
Schnee sollte möglichst auf dem eigenen Grundstück gelagert werden.
Ist das nicht möglich, kann Schnee auch am Rand des Gehwegs gelagert werden, sofern weiterhin mindestens 1,50 m Gehwegbreite frei bleibt.
Streuen bei Glätte
Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen.
Weitere Details finden Sie in der Straßenreinigungsverordnung, der Straßenreinigungssatzung sowie der Gebührensatzung unter dem Suchbegriff „Straßenreinigung“ .
So arbeitet der gemeindliche Winterdienst
Der Baubetriebshof der Gemeinde Isernhagen sorgt für das Räumen und Streuen der Fahrbahnen sowie vieler öffentlicher Plätze. Über ein Wetterportal erhält er aktuelle Prognosen und arbeitet die Räum- und Streuaufgaben in drei Prioritätsstufen ab.
1. Priorität – zuerst geräumt:
Hauptverkehrsstraßen und wichtige Kreuzungen
Straßen des öffentlichen Nahverkehrs
Zufahrten zu Feuerwachen und anderen öffentlichen Gebäuden
Fußgängerüberwege und Bushaltestellen
2. Priorität
Nach Sicherung der wichtigsten Bereiche folgen Wohn- und Nebenstraßen.
3. Priorität
Abschließend werden Spielstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche bearbeitet.
Bei starkem, anhaltendem Schneefall müssen diese Arbeiten zurückgestellt werden, da Vorrangbereiche mehrfach befahren werden.
Salzverbot – für Umwelt und Sicherheit
Auf allen Straßen und Wegen gilt grundsätzlich ein Salzverbot, um die Umwelt zu schützen.
Bei Eis und Schnee gilt daher: Erst räumen, dann mit Sand oder Splitt abstumpfen.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, gefährdet andere und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Ausnahmen:
Treppen und Rampen
Hauptverkehrsstraßen, wichtige Kreuzungen, Brücken, Steigungen, Zufahrten zu Feuerwachen sowie ausgewählte Fahrradwege
Hier darf die Gemeinde in begrenztem Umfang Feuchtsalz einsetzen.
